
Preisgestaltung
Die Liquidation erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Erstattungs- und abrechnungsfähig sind die Kosten für private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen. Gesetzlich Versicherte zahlen in bar.
Terminvergabe nach Vereinbarung